Land Sachsen-Anhalt geht wg. Gentechnikgesetz vor Bundesverfassungsgericht!
24. Mai 2010
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
23. Juni 2010, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über einen Normenkontrollantrag der Landesregierung Sachsen-Anhalt
(Antragstellerin), der das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)
betrifft.
Angegriffen werden Regelungen
- über Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36a GenTG),
- über das Standortregister (§ 16a GenTG),
- über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG),
- über die Begriffsbestimmungen "gentechnisch veränderter Organismus"
und "Inverkehrbringen" (§ 3 Nummern 3 und 6 GenTG),
(Auszug aus der PM)
Die Regelung über Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36 a GenTG)
führe im Ergebnis zu einer garantieartigen Sonderhaftung .....
Das Standortregister verletze die Verwender gentechnisch veränderter
Organismen in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
(Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), ihrer Berufsfreiheit und
dem verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz. .............
Die neu gefassten Begriffsbestimmungen "gentechnisch veränderter Organismus"
und "Inverkehrbringen" seien mit der Wissenschaftsfreiheit
(Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) und der Berufsfreiheit nicht vereinbar.
...........
Näheres unter:
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-029.html