EU-Parlament ist gegen GVO-Kennzeichnungspflicht bei Honig

15. Januar 2014
Rubrik: Gentechnik, Öffentliche Nachrichten

Im Europäischen Parlament in Straßburg stimmte am 15. Januar 2014 eine Mehrheit gegen eine GVO-Kennzeichnungspflicht bei Honig.

Der Europäische Gerichtshof hatte am 06.09.2011 entschieden, dass gentechnisch veränderter Pollen im Honig wie eine Zutat nach dem Gentechnikgesetz zu behandeln ist. Diese Entscheidung sorgte für Sicherheit bei Verbrauchern. Der auf dem Markt befindliche Honig wurde nach dem EuGH-Urteil kontrolliert und Honig mit nicht zugelassenen GVO`s wurde aus dem Verkehr gezogen. Honig mit zugelassenen GVO`s durften zwar in Verkehr gebracht werden, aber der Honighandel ging zurecht davon aus, dass es dafür keine Nachfrage geben würde.

Die Kommission machte nach dem EuGH-Urteil den Ländern einen Vorschlag, und zwar sollte beim Pollen im Honig nicht mehr unterschieden werden. Genveränderter Pollen sollte also dem natürlichen Pollen gleichgestellt sein.

Diesem Vorhaben widersprachen die Imkerverbände von Deutschland ebenso, wie  viele europäische Imkerverbände. Es war beabsichtigt, den natürlichen Pollen auch als natürlichen Bestandteil des Honigs zu betrachten, jedoch Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen als eine Zutat nach dem Gentechnikgesetz zu behandeln. Honig, der mit GVO-Pollen kontaminiert worden ist, hätte ab einem Schwellenwert von 0,9 % auch entsprechend deklariert werden sollen.

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments schloss sich der Auffassung der Imkerverbände an und lehnte aus Gründen des Verbraucherschutzes und zum Schutz der Imkerei den Kommissionsvorschlag ab.

Die heutige Parlamentsabstimmung sprach sich aber für den Kommissionsvorschlag aus, wonach nicht mehr zwischen GVO-Pollen und natürlichem Pollen im Honig unterschieden wird. Die Verbraucher können nun nicht mehr erkennen, ob sich GVO-Pollen in dem Honig befindet! Selbst ein kanadischer Honig von einem Feld mit gentechnisch verändertem Raps braucht nicht als Honig mit GVO-Pollen gekennzeichnet sein. Dies kann nur als Verbrauchertäuschung verstanden werden!

Peter Maske
Gentechniksprecher des LVBI


Die Pressemitteilung der Imkerverbände finden Sie hier zum Download >>